Die moderne Arbeitswelt erfordert von Beschäftigten, dass diese sich kontinuierlich weiterentwickeln. So wird eine hohe Produktivität und Motivation für den Job sichergestellt. Um Angestellten einen Anreiz für die persönliche und berufliche Weiterbildung zu bieten, ist der Bildungsurlaub ein zentrales Instrument. Wir zeigen Ihnen, was es damit auf sich hat und klären wichtige Fragen zu dem Thema.

Was ist Bildungsurlaub?

Bei Bildungsurlaub, der in manchen Bundesländern auch “Bildungsfreistellung” oder “Bildungszeit” genannt wird, handelt es sich um bezahlten Urlaub, der für die berufliche und/oder persönliche Weiterbildung genommen wird. In fast allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser muss von Arbeitgeber/-innen dort zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub gewährt werden. Es dürfen somit keine regulären Urlaubstage abgezogen werden, wenn Arbeitnehmer/-innen Bildungsurlaub nehmen. 

Während der reguläre Urlaub vor allem für die Erholung von der Arbeit vorgesehen ist, hat der Bildungsurlaub zum Ziel, dass sich Arbeitnehmer/-innen in dieser Zeit ihrer individuellen Weiterentwicklung widmen können. Für diese Zeit werden sie von ihrer regulären Arbeit befreit.

Wer hat überhaupt Anspruch auf Bildungsurlaub?

14 von 16 Bundesländern haben im jeweiligen Landesrecht einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer/-innen festgeschrieben. Abhängig vom Bundesland gibt es für den Bildungsurlaub unterschiedliche Bezeichnungen. Im Grunde geht es dabei aber immer um dasselbe Prinzip.

Um Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen zu können, müssen Beschäftigte mindestens sechs Monate in einem Betrieb gearbeitet haben. Der Rechtsanspruch besteht auch nur dann, wenn ein Unternehmen mindestens zehn Mitarbeitende beschäftigt. Liegt die Zahl der Beschäftigten darunter, ist der Bildungsurlaub eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. 

Wie viele Tage Bildungsurlaub kann ich als Arbeitnehmer/-in nehmen?

Auch wenn es unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern gibt, beträgt der Anspruch auf Bildungsurlaub fünf Tage pro Jahr bzw. zehn Tage in zwei Jahren. Der Bildungsurlaub kann z.B. auf einzelne Tage über mehrere Wochen verteilt werden, sodass Sie sich z.B. für fünf Wochen jeweils einen Tag pro Woche für eine Weiterbildung bezahlt beurlauben lassen können.

Welche Kurse und Seminare kann ich für den Bildungsurlaub auswählen?

Der Bildungsurlaub kann nur für Weiterbildungen eingelöst werden, die bei einem Träger stattfinden, der vom Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anerkannt ist. Wichtig ist darüber hinaus auch, dass das gewählte Seminar dem Bundesland anerkannt ist, in welchem sich Ihr Arbeitsplatz befindet. Sie können also kein Seminar in Bayern wählen, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind. Je nach Bundesland dürfen die Kursorte z.B. auch nicht außerhalb des Bundeslandes bzw. müssen sie innerhalb einer bestimmten Kilometerzone liegen.

In Bezug auf die Inhalte Ihrer Weiterbildung sind Sie in diesem Rahmen relativ frei. Die Kursinhalte müssen nicht zwingend direkt mit den Inhalten Ihrer beruflichen Tätigkeit übereinstimmen. 

Was ist möglich? 

  • Sprachkurse, in welchen Sie eine neue Fremdsprache lernen oder Fremdsprachenkenntnisse auffrischen.
  • Kurse für Yoga oder Entspannungstechniken.
  • Fortbildungen für das Erlernen von Programmiersprachen.
  • Kurse zur politischen Bildung von Gewerkschaften oder Stiftungen.

Muss ich für die Weiterbildung im Bildungsurlaub bezahlen?

Sofern in Ihrem Bundesland ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht und Ihr Unternehmen mehr als zehn Beschäftigte hat, muss Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt während Ihres Bildungsurlaubs weiterbezahlen. Die Kosten für die Weiterbildung müssen Sie jedoch selbst aufbringen. Das gilt auch für Anfahrts- oder mögliche Übernachtungskosten. Allerdings bieten viele Unternehmen bestimmte Mitarbeiterbenefits, über welche sich der Arbeitgeber auch an diesen Kosten beteiligen kann. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Das ist vergleichbar mit dem Urlaubsgeld.

Wichtig: Ausgaben für Kurse und Fahrten während des Bildungsurlaubs können Arbeitnehmer/-innen von der Steuer absetzen.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Der Weg zum bezahlten Bildungsurlaub ist für Arbeitnehmer/-innen einfach. 

  1. Informieren Sie sich zuerst über Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten in Ihrem Bundesland.
  2. Suchen Sie nach einem für den Bildungsurlaub zugelassenen Weiterbildungsangebot. Wählen Sie das gewünschte Seminar aus und melden Sie sich dafür an.
  3. Vom Anbieter erhalten Sie dann in der Regel weitere Informationen sowie ein Antragsformular für Ihren Arbeitgeber.
  4. Beantragen Sie dann den Bildungsurlaub bei Ihrer Arbeitsstelle. Achten Sie auf eine frühzeitige Beantragung, damit Ihr Arbeitgeber ausreichend Zeit hat, mit Ihrem Ausfall zu planen, am besten vier bis acht Wochen vor Ihrem geplanten Bildungsurlaub.

Wichtig: Haben Sie Ihren Bildungsurlaub bekommen, ist die Teilnahme an den Weiterbildungen verpflichtend. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die Sie nach Abschluss der Kurse bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.

Darf der Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?

Bildungsurlaub dürfen Arbeitgeber nur aus wichtigen Gründen ablehnen. Dazu gehören:

  • Es gibt betriebsbedingte Gründe wie hohe Krankenstände oder Projektfristen, die ohne Ihre Arbeitskraft nicht eingehalten werden könnten.
  • Es gibt bereits zu viele Kolleg/-innen, die im gleichen Zeitraum Urlaub genommen haben und deshalb wäre ohne Sie die Arbeitskraft im Unternehmen unzumutbar eingeschränkt.
  • Es gibt andere Arbeitnehmer/-innen, die Urlaub eingereicht haben und aus sozialen Gründen Vorrang haben.
  • Ihre gewählte Weiterbildung wird von keinem anerkannten Bildungsträger angeboten.
  • Sie haben die Antragsfrist überschritten. Diese liegt in der Regel zwischen vier und acht Wochen.

Hier finden Sie die detaillierten Regelungen zum Bildungsurlaub (Bildungszeit, Arbeitnehmerweiterbildung, Bildungsfreistellung) in den einzelnen Bundesländern:

Fazit: Bildungsurlaub als Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung nutzen

In fast allen Bundesländern besteht für Beschäftigte ein Anspruch auf Bildungsurlaub. Diese Chance sollten Sie auch nutzen. So können Sie innerhalb von zwei Jahren bis zu zehn Tage bezahlten Bildungsurlaub nehmen.

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